Lebenshilfe FFM

Interne Meldestelle für Hinweisgeber

Herzlich Willkommen

Ihr Anliegen ist uns wichtig. Nutzen Sie unser Meldeformular, um auf vertrauliche Weise mögliche Verstöße oder Bedenken zu melden. Wir garantieren höchste Diskretion bei der Behandlung Ihrer Meldung.

Weitere Meldewege
  • Sprachbox: Geben Sie mündliche Hinweise unter +49 69 174 89 29 98
  • Kontakt & persönliche Treffen: Fragen oder zusätzliche Informationen? Kontaktieren Sie uns unter lebenshilfe-ffm@conveyus.de oder vereinbaren Sie ein persönliches Treffen.
  • externe Meldestellen: Sie haben alternativ auch die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Wir ermutigen Sie aber, unseren internen Kanal zu nutzen, da es uns ermöglicht, mögliche Probleme direkt anzugehen. Weitere Informationen zu externen Meldestellen finden Sie am Ende der Seite.
Anonymität & Datenschutz
  • Anonym melden: Möchten Sie anonym bleiben, lassen Sie die Angaben zum Hinweisgeber frei. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen dann ggf. keine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis geben können.
  • Datenschutz: Alle persönlichen Daten werden im Übrigen streng vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
So geht es nach Ihrer Meldung weiter
  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung.
  • Bericht über ergriffene Maßnahmen: Wir prüfen jeden Fall sehr sorgfältig und informieren Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen.
externe Meldestellen

Sie haben als Hinweisgeber die freie Wahl, ob sie den von uns eingerichteten internen Meldekanal nutzen oder sich an externe Meldestellen wenden. Auch wenn wir Sie ausdrücklich zur Nutzung der internen Meldestelle ermutigen möchten, informieren wir Sie nachfolgend über die externen Meldekanäle öffentlicher Stellen.

  • Externe Meldestelle des Bundes: Beim Bundesamt für Justiz wurde die zentrale Meldestelle des Bundes eingerichtet. zum BfJ
  • Spezialisierte Meldestellen: Neben der Meldestelle des Bundes gibt es Meldestellen mit spezieller Zuständigkeit. Zum Beispiel beim Bundeskartellamt oder der BaFin.
  • europäische Stellen: Ferner gibt es externe Meldekanäle der Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).
Essen
Einigkeitstraße 9
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